Wohnungssuche darf kein Glücksspiel sein
Wohnungssuche darf kein Glücksspiel sein
Name, Kopftuch, Kinder, Bart…
Leider ist es keine Seltenheit, dass Menschen bei der Wohnungssuche diskriminiert werden. Dabei ist Diskriminierung bei der Wohnungssuche im Gleichbehandlungsgesetz (AGG) grundsätzlich verboten.
Aber wie weise ich die Diskriminierung nach? Und welche Folgen hat ein Verstoß gegen dieses Gesetz?
Den „Tag der Wohnungslosen“ am Montag, den 11.09.2023, von 13:30 - 15:00 Uhr, möchte das Team der Wohnungslosenhilfe des Caritasverbands für den Kreis Mettmann e.V. zum Anlass nehmen, mit Menschen auf dem Jubiläumsplatz in Mettmann über das Thema Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ins Gespräch zu kommen.
Wer am Wohnungs-Glücksrad dreht, kann direkt erfahren, wie schwierig es sein kann, auch nur zu einem Besichtigungstermin eingeladen zu werden. Kinder können am Caritas-Stand eine „Villa Kunterbunt“ gestalten.
Für Fragen stehen Ihnen Frau Lilian Fischer oder Herr Florian Langfeld unter Tel. 02104-807564 zur Verfügung.