Wenn für die Begleichung der Schulden keine Möglichkeit besteht, kann eine Verbraucherinsolvenz ein Ausweg sein.
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren kann beantragen:
- Wer keiner selbständigen Tätigkeit nachgeht und zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht ist
- Als ehemals Selbständiger, wenn weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Wir sind als bescheinigende Stelle von der Bezirksregierung anerkannt und beraten nach dem Verbraucherinsolvenzrecht.
Wir helfen beim außergerichtlichen Einigungsversuch und beim gesetzlichen Antragsverfahren.
Ihr Kontakt
Wir helfen gerne
Caritas-Insolvenzberatung
Sprechzeiten:
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung